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Abschaum

Damit sich nie wieder Abschaum ausbreiten kann, der seinen Bullenterror mit den Methoden des NS-Regimes verbreitet, wurden im Grundgesetz der BRD eine Reihe von Sicherungen eingebaut. Diese Sicherungen betreffen nicht nur die Kommandostruktur und die eingeschränkten Befugnisse der Polizei, sondern beginnen bei den sogenannten Volksvertretern. Nicht jeder Gesetzesdurchfall ist Recht.

Der Schutz vor willkürlicher Verfolgung

Der wichtigste Artikel gegen Willkür ist Artikel 3 Grundgesetz:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. [Zwischen 1949 bis zu den 68-igern ein reiner Witzartikel.]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat oder Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Dieser Grundrechtsartikel ist durch den Gesetzesdurchfall sogenannter Volksvertreter weder änder- noch einschränkbar. Trotzdem wird er von Lightkulturideologen systematisch sabotiert, indem sie so tun, als gelte dieser Artikel nur für ihre Lightkultur. Genau das schließt dieser Artikel aber aus.

Viel interessanter als die Sabotage der Lightkulturideologen ist die der "links-grün-versifften Mitte", denn deren Willkür betrifft nicht nur Randgruppen, sondern kann jeden erwischen. Sogar einen ihrer ehemaligen Bundeskanzler.

Die "links-grün-versiffte" Mitte macht vor, wovon auch Höcke schon geträumt hat

Grundrechts-Artikel 3 verbietet Willkürgesetze, die Personengruppen anhand von Rasse, Sprache, Herkunft, politischen Anschauungen, Religion etc. verfolgen. Doch wie kann es sein, daß sogenannte "Volksvertreter" ein für alle gleich geltendes Recht erneut durch Listen ersetzen?

Variationen für einen Listenplatz

Auf der Liste der Lightkulturideologen stehen Minderheiten, die nicht Lightkultur sind, die "links-grün-versiffte" Mitte setzt von Geheimdiensten ausgesuchte Russen und Schröder auf ihre Liste, und Höcke hat Merkel auf seiner Liste. Höcke weiß auch schon, welche Bullenorganisation aus dem Bundessicherheitshauptamt dafür prädestiniert ist, die Merkel einzulochen. Aber sollte Artikel 3 Grundgesetz nicht ausschließen, daß sogenannte Volksvertreter erneut vorgehen wie der Abschaum von NS-Staatsrechtlern?

Wenn die Grundrechte für das Klo sind, muß man sich schon fragen, warum nicht der jüdische Oligarch Soros ganz oben auf der Liste steht? Und zwar nicht weil er Jude ist, sondern weil dieser angebliche "Demokratie- und Europafreund" zuerst dem britischen Pfund im europäischen Währungssystem den Genickschuß verpaßt hat, und ein Jahr später mit umgedrehten Argumenten das Gleiche mit der D-Mark versucht hat. Außerdem existieren zahlreiche weitere nichtrussische und nichtjüdische Oligarchen, die direkt hinter Soros stehen könnten.

Um die 1001-Variationen für einen Listenplatz auszuschließen, die Staats- oder Völkerrechtlern angefangen vom Pippi Langstrumpf-Format bis zum NS-Rassentheoretiker einfallen könnten, existiert Artikel 3. Die Repressionsapparate der BRD brauchen ein für alle gleich lautendes Gesetz, um eine Repression rechtmäßig durchzuführen. Alles andere ist es Staatsterror, der nicht besser wird, weil er rot-gelb-grün statt braun ist.

Artikel 19: Der Stellenwert der Grundrechte

Die Anwälte und Staatsrechtler des NS-Justizapparates hatten ihren Rechtsstaat so perfekt aufgebaut, daß sich selbst nach dem Untergang des NS-Regimes noch zahlreiche Massenmörder auf diesen Rechtsstaat berufen hatten, um ihrer rechtsstaatlichen Endlösung zu entgehen. Um der Willkür und dem Staatsterror Einhalt zu gebieten, hat man sich nach dem Untergang des NS-Regimes auch Grundrechtsartikel 19 einfallen lassen, der den Unterschied dem Rechtsstaat der BRD und dem NS-Rechtsstaat für jeden nachvollziehbar macht.

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

Absatz 1: Wer ehemalige Bundeskanzler wie Schröder oder Merkel verfolgen möchte, braucht ein Gesetz, das nicht Lex-Schröder oder Lex-Merkel heißen kann. Wer russischen Oligarchen in der BRD befindliche Vermögenteile wegnehmen möchte, braucht ein Gesetz, das nicht Lex-russischer Oligarch heißen kann. Listenplätze ohne ein allgemein gültiges Gesetz sind per se ausgeschlossen, selbst wenn sogenannte Volksvertreter diese Liste aus dem Arsch von Geheimdienstlern ziehen und einstimmig verabschieden. Es sei denn, der Putsch hat schon angefangen und die unabänderbaren Grundrechte der BRD gelten nicht mehr.

Absatz 2: Auch das NS-Regime hat Wert auf einen Rechtsstaat gelegt. Um zu verhindern, daß jemals wieder Willkür-Gesetze Rechtsgültigkeit bekommen, stellen die Grundrechtsartikel unabänderbare Anforderungen, die ein Gesetz erfüllen muß. Daher ist nicht jeder Dreck, den sogenannte Volksvertreter abnicken, Gesetz.

Absatz 4: Recht beinhaltet grundsätzlich, Rechtsmittel einlegen zu können. Wer auf einer Grundrechts-widrigen Liste sogenannte Volksvertreter landet, dem steht welcher Rechtsweg gegen die Willkür von Bullen, Geheimdienstlern und Staatsanwälten offen? Im Gegensatz zur heutigen Regierung haben sich die NS-Rassenhäuptlinge immerhin ein vor Gericht nachprüfbares Rassengesetz geschrieben, um Listeneinträge "rechtssicher" vorzunehmen.

Die Ausrede, man müsse sich an EU-Recht halten, ist eine besonders widerwärtige Unrechts-Taktik, um das Grundgesetz auszuhebeln. In der EU wird nichts Gesetz, dem die Bundesregierung nicht vorher zugestimmt hat.

Artikel 103: Verbot nachträglicher Bestrafung

Ähnlich pervers gehen Verfassungsfeinde vor, die so tun, als könne man nachträglich etwas bestrafen, was bisher erlaubt war. Bei welchem Abschaum sind wir denn jetzt gelandet? Man kann nicht glauben, daß die größte Berufsgruppe im deutschen Bundestag sogenannte "Rechtsanwälte" sind.

"Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde." (Art. 103 (2))

Dieser Artikel ist kein Grundrechtsartikel, d.h. sogenannte Volksvertreter könnten ihn mit der nötigen 2/3 Mehrheit ersatzlos streichen. Den streicht aber niemand, denn wer den streicht, setzt sich so offensichtlich ins Unrecht, daß er sich mit dem Grundgesetz gleich den Arsch wischen kann. Damit sind wir auch schon bei der Taktik moderner Verfassungsfeinde: Im Gegensatz zum Nazi-Abschaum werden keine "Russengesetze" eingeführt, sondern moderne Verfassungsfeinde loben das Grundgesetz in höchsten Tönen und ignorieren es gleichzeitig einfach.

Man kann niemanden, der für oder in Rußland tätig war, dafür belangen, daß die russische Regierung am 24.02.2022 die weitere Nato-Osterweiterung ausgeschaltet hat. Weder russische Oligarchen noch deutsche Politiker, Energie- oder Rüstungskonzerne haben potentiell internationales Recht gebrochen, solange sie nicht direkt an der Planung der Militäroperationen beteiligt waren. Damit sind wir bei den Methoden rein rechtsstaatlichen Justizterrors angenommen.

In einem Rechtsstaat ist Schröder weder für seine Freundschaft mit Putin noch für sein Aufsichtsrat-Mandat bei Rosneft rückwirkend zu belangen. Jetzt könnten sogenannter Volksvertreter auf die Idee kommen, ein Gesetz zu erfinden, daß die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat russischer Firmen in Zukunft verbietet. Reines Judengesetz. Warum nur in russischen Firmen? Was ist denn der wirkliche Grund? Aus Willkür wird Recht, verbietet man zB. die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Angriffskrieg-führender Staaten, und zwar unabhängig von Rasse, Sprache, Herkunft usw. Das will aber niemand, denn dann kann man seine Beziehungen zu Amerika, Israel, Großbritannien, Frankreich, Saudi Arabien, ... gleich kappen.

Da ohne allgemeingültiges Gesetz Schröder nicht verboten werden kann, auch weiterhin für Rosneft tätig zu sein, hat die "links-grün versiffte" Mitte die Methoden des NS-Abschaums erweitert und Schröder einfach gedroht, ihn ohne Rassengesetz auf die Russenliste zu setzen, sollte er sein Mandat bei Rosneft nicht aufgeben.

Natürlich besteht auch im Rechtsstaat sehr wohl die Möglichkeit, grundsätzlich zu verbieten, daß ein ehemaliger Bundeskanzler in einen Aufsichtsrat wechselt. Oder ein ehemaliger Bundespräsident (Horst Köhler) in das Kuratorium der Friede Springer-Stiftung. Oder ein ehemaliger Bundesfinanzminister seine Schulden abbezahlt, indem er nach seiner Entlassung Bankern teure Vorträge hält. Für ein entsprechendes Gesetz, daß nicht nur für Schröder gilt, gibt es aber keine Mehrheit.

Bei den abartigen Bezügen und Ansprüchen ehemaliger Regierungsmitglieder wird es schwieriger. Gesetzlich garantierte Leistungen kann man nicht nachträglich zurücknehmen oder an neue Bedingungen knüpfen. Sehr Wohl kann man mit der nötigen Mehrheit ein Gesetz verabschieden, daß all diese aus der Zeit gefallenen Vergünstigungen zukünftigen Ex-Regierungsmitgliedern ersatzlos streicht. Die Zeiten, einen Job für's Leben zu haben, sind längst vorbei. Heute können nicht nur Regierungsmitglieder schon morgen gefeuert sein. Außerdem gibt es doch Hartz IV.

Die politische Motivation des Justizterrors fällt besonders auf, weil einige der russischen Oligarchen, denen man noch immer politischen Einfluß zutraut, längst nicht auf allen Listen des "westlichen Lagers" zu finden sind. Schließlich kann man mit Oligarchen, denen man im Hinblick auf ihr Auslandsvermögen den Genickschuß verpaßt hat, keinen Einfluß mehr ausüben. Wer auf welche Liste kommt, unterliegt in der BRD der Willkür der rechtsstaatlichen Gestapo-Nachfolger. Die können sich mit Artikel 3 und Artikel 19 der Grundrechte genauso den Arsch wischen wie Nazis.

Normalerweise gehen Geheimdienst- und Bullenapparate so vor, daß sie ihre Maßnahmen mit Drohungen, Erpressung, Täuschung und Lügen begleiten. Der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel. Das ist sogar erlaubt. Als Ergebnis vor Gericht müssen anschließend allerdings objektiv belastbare Beweise präsentiert werden können, denn da zählen drohen, erpressen, täuschen und lügen (zumindest theoretisch) nichts mehr.

Da (nicht nur in Rußland) so gut wie ausgeschlossen ist, Mitglieder der Sicherheitsapparate vor Gericht zu bringen, spielt im Zweifelsfall keine große Rolle, was erlaubt ist und was nicht. Das Spiel, daß sich Bullen, Geheimdienste und Staatsanwälte zB. mit den Morden der NSU geleistet haben, landet selbst dann nicht vor Gericht, wenn es in der Lügenpresse steht. Das deutsche Strafrecht funktioniert so, daß allein Bullen, Geheimdienste und Staatsanwälte bestimmen, was vor ein Strafgericht kommt. Dabei kommt die eigene Scheiße garantiert nicht vor.

Amerikanische, israelische, britische oder französische Oligarchen haben es seit über 75 Jahren nicht mehr auf einen deutschen Listenplatz geschafft, obwohl die Herkunftsländer dieser Oligarchen an den meisten Angriffskriegen weltweit zumindest beteiligt sind. Da sie die Politik im "demokratischen" Lager ähnlich bestimmen wie russische Oligarchen während der Jelzin-Ära, sind sie praktisch immum.

Die rechtsstaatliche Ausrottung des Oligarchentums

Es gibt sehr gute Gründe, das demokratiefeindliche Oligarchentum mit den Methoden auszurotten, die das Grundgesetz erlaubt. Das Bundeskartellamt und das Finanzamt sind dafür mit hervorragenden Waffen ausgestattet. Ob der Oligarch Amerikaner, Chinese, Russe, Deutscher oder Jude ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Das Bundeskartellamt darf die Macht von Oligarchen brechen, indem es sie zwingt, ihre Machtmittel zu verkaufen. In einer sozialen Marktwirtschaft erhalten die Oligarchen ihre Entschädigung für den Zwangsverkauf nicht vom Staat, sondern durch den freien Markt. Entgegen der weitverbreiteten Meinung beginnt eine marktbeherrschende Position nicht bei mehr als 50 % Marktanteil, sondern sobald nicht mehr jeder Kunde nein sagen und ein alternatives Angebot wählen kann. Ein einfaches Beispiel:

Ein Kleinfürst, der in einer Stadt mit 100.000 Mietwohnungen 1.000 davon besitzt, hat zwar nur 1 % Marktanteil, aber schon die unlegitimierte Macht, das Preisniveau seinen eigenen Gesetzen folgen zu lassen. Es ist unmöglich, daß sich 1000 Familien eine günstigere Alternative suchen, wenn dieser Kleinfürst mal eben für all seine Wohnungen die Miete erhöht. Zumal die kleineren Vermieter den Marktbeherrschern gerne sofort folgen. Wer dagegen nur 10 Wohnungen besitzt, ist nicht Fürst und kann nicht nach eigenen Gesetzen leistungslos die Preise hochjagen. Wer nur 10 Wohnungen besitzt, muß nach einer Preiserhöhung auch damit leben können, daß seine Mieter ersatzlos ausziehen und leere Wohnungen leer bleiben. Nur so funktioniert ein freier, nicht durch die Willkür unlegitimierter Fürsten beherrschter Markt. Daher könnte das Bundeskartellamt den Fürsten zwingen, 990 seiner Wohnungen zu verkaufen und sich die Entschädigung im freien Markt zu holen. Damit sänken die Immobilienpreise auch automatisch wieder auf ein entoligarchisiertes Niveau.

Die Macht deutscher Oligarchen

Die entschädigungslose Zwangsenteignung der Wohnungen durch den Staat -neudeutsch auch Steuer genannt- ist ausgeschlossen, solange kein entsprechendes allgemeines Steuergesetz existiert. Aber sogar das existiert und ist das schönste Beispiel für die Macht der Oligarchen: Wer Hunderte/Tausende von Wohnungen oder Multimillionen/Milliarden an Aktienvermögen vererbt, kann auf die grundrechtlich geforderten Maßstäbe einer gerechten entschädigungslosen Zwangsenteignung in aller Öffentlichkeit kacken, während die, die nur wenig Grundbesitz/Aktien vererben, genau wissen, wie entschädigungslose Zwangsenteignung zum eigenen Wohle aussieht. Vor allem, wenn man nicht an direkte Nachkommen vererben kann.

Wenn jemand vor das höchste deutsche Gericht zieht und Recht bekommt, das Unrecht aber weiter bestehen bleibt, weil die weiche Birne, die gerade Bundeskanzler ist, die Aufforderung des Bundesverfassungsgericht einfach ignoriert, bleiben welche Wege dann offen, um sich gegen das Unrechtsregime zu wehren? Von den Wahlberechtigten hat in der letzten Bundestagswahl nicht einmal jeder 5. die SPD, und nicht einmal jeder 6. die CDU gewählt. Trotzdem tun die Lügenfressen der Lügenpresse so, als handele es sich bei den Systemparteien nicht um eine neoliberale SED, sondern um Volksparteien. Daß die CDU Oppositionspartei ist, glaubt nicht einmal der Blackrock-Indianer Merz.

Bei der entschädigungslosen Zwangsenteignung durch die Vermögenssteuer hat sich das deutsche Oligarchentum ebenfalls durchgesetzt. Auch hier hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Art und Weise der Bemessung/Erhebung gegen den Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 GG verstößt. Mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt bedeutet Gleichheit vor dem Gesetz, daß die, die mehr besitzen/verdienen, auch stärker zwangsenteignet werden müssen, als die, die weniger besitzen/verdienen. Schließlich sind 100.- Euro nicht für jeden die gleiche Last, aber genau das fordert die Gleichheit vor dem Gesetz: Eine lastengleiche Besteuerung. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, den Mangel zu beheben und hat daraufhin die Vermögenssteuer komplett gestrichen, denn im Gegensatz zum Erbe begann die Vermögenssteuer deutlich weiter oben.

Daß bei der Erbschaft nur noch die entschädigungslos zwangsenteignet werden, die das Unrecht hinnehmen müssen, und Vermögen überhaupt nicht mehr, ist beides das Werk der links-drehender Oligarchenvertreter. Das Geheimnis des SPD-Erfolgs: Stets das soziale Gerechtigkeit wie eine Monstranz vor sich her tragen, und das Gegenteil durchzusetzen. Die rechts-drehenden Oligarchen-Vertreter mit ihrer "Sicherheits- und Wirtschaftskompetenz" sind auf Primitivität programmiert und darauf, ihre links-drehenden Kollegen machen zu lassen. Nach Helmut Kohl (also die letzten fast 25 Jahre) war die SPD nur während der CDU-Mövenpick-Koalition nicht Regierungspartei.

Die Weiterentwicklung der Russenlisten durch eine SPD-Bullen-Fiedel

Bei rechten Bullenfiedeln ist die Melodie einfach, denn da ist Primitivität Trumpf. Linke Bullenfiedeln komponieren einfallsreicher und haben auch die "besseren" Motive. "Der Bulle und der Schreiberling"-Podcaster Sebastian Fiedler, Kriminalhauptkommissar des LKA NRW, sitzt für die SPD im deutschen Bundestag und ist der Sprecher deren interdisziplinärer Arbeitsgemeinschaft Kriminalpolitik. Nachdem das Vermögen von Russen so einfach ihrem Zugriff entzogen werden konnte, hat die SPD-Bullenfiedel auch schon eine ganz einfache Idee geäußert, wie daraus Staatseigentum werden könnte: Einfach die Beweislast umkehren. Dahinter steckt ein zweites Motiv: Parlamentarische Bullenfiedeln möchten in Zukunft nicht nur Russen, sondern jeden zwangsenteignen können, der nicht nachweisen kann, daß es sein Geld aus legalen Quellen stammt. Super Idee, oder?

Ein Konzert entsteht erst im Zusammenspiel von rechts und links. Wann knöpfen sich die Bullen nach den Russen Araber oder Türken vor? Oder den nichtjüdischen Zionisten Döpfner? Und wer sonst sonst noch Jude ist, bestimmt die tagesaktuelle Bullenwillkür unter dem Gejohle der "links-grün versifften" Lügenblase. Genau so funktioniert Bullenterror in Staaten, in denen die Grundprinzipien des Rechtsstaates mit Füßen getreten werden. Gesetze müssen nicht nur allgemein formuliert sein und für alle gleich gelten, sondern bis zum Beweis des Gegenteils gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung.

Wenn der Staat Rechtsbrüche nicht mehr vor Gericht nachweisen muß, können linke und rechte Bullenfiedeln ihre Einladungen zum Unschuldsbeweis nach Belieben im Liegen verschicken. Das erleichtert die "Polizeiarbeit" zwar ungemein, aber in einem Staat, in dem der Bullenapparat willkürlich beschuldigen kann, weil ein Nachweis der Schuld nicht erforderlich ist, ist Bullenterror nur eine Frage der Zeit.

Der Abschaum im Parlament, der Hitler kein Jahr nach Papens Putsch in Preußen zum Marionetten-Reichskanzler gemacht hat, hatte die Sicherheitsapparate schon vor Hitler gleichgeschaltet und NS-kompatibel aufgestellt. Nach der konservativen Revolution Papens konnten braune Paramilitärs unter den wohlwollenden Blicken der Bullen alles, was Gewerkschaft, SPD oder weiter links war, ausschalten. Der konservative Revolutionär, zunächst Reichs- und dann Vize-Kanzler, der sich stets für den eigentlichen Machthaber hielt, hatte nur noch nicht gewußt, wie schnell Hitler vom Putsch in Preußen profitiert und seinem Scheißhaufen Papen zeigt, wer wessen Marionette ist. Die Bullen waren damals schon vor Hitler so braun wie nach Hitler.

Rechtsstaatliche Willkür

Staatsanwälte können keine Lust, keine Zeit und 1001 andere Gründe haben, warum sie für den gleichen Tatbestand den einen verfolgen, den anderen nicht. Deutsche Rüstungskonzerne, deren Geschäfte mit Rußland bis 24.02.2022 liefen, werden nicht verfolgt. Deutsche Rüstungskonzerne können auch in aller Seelenruhe den Angriffskrieg Saudi Arabiens im Jemen unterstützen. Und zwar auch Jahre nach Kriegsbeginn. Sogar angebliche FeministInnen aus dem Lager der MoralbindenträgerInnen setzen sich ganz offen für völkerrechtswidrige Waffenlieferungen ein. In diesen Fällen können Staatsanwälte auch nichts unternehmen, denn Verstöße gegen das Völkerrecht sind vor deutschen Gerichten nicht strafrechtlich relevant.

Russische Oligarchen liefern zwar meistens keine Waffen, werden aber trotzdem auf Listen gesetzt. Ganz im Gegensatz zu den Oligarchen neoliberaler Shithole-Demokratien haben russische Oligarchen nicht einmal einen besonderen politischen Einfluß. Das mußten sogar schon die Oberschlaumeier der politisch motivierten Talkshow-"Wissenschaften" eingestehen. So wünscht man sich auch den politischen Einfluß von BRD-Oligarchen. Politisch einflußlose Oligarchen unter Ausschluß des Rechtsweges zu verfolgen, ist rein politisch motivierter Justizterror, um anhand von Russenlisten möglichst viel russisches Vermögen zusammen zu rauben. Das hat weder etwas mit Rechtsstaat, noch mit internationalem Recht zu tun.

Kein deutsches Gericht kann jemanden ohne Rechtsgrundlage verurteilen. Auch wenn in der Lügenblase ein anderer den Eindruck ensteht, das internationale Völkerrecht ist für deutsche Gerichte keine Rechtsgrundlage. Für das Völkerstrafrecht ist der internationale Strafgerichtshof zuständig, so wie das Bundesverfassungsgericht für das Grundgesetz, die Strafgerichte für das Strafrecht, die Arbeitsgerichte für das Arbeitsrecht, die Sozialgerichte für das Sozialgesetzbuch, ... Im internationalen Völkerrecht, im Grundgesetz oder wo auch immer können die schönsten Artikel eine angeblich universelle Gültigkeit besitzen, um das Volk moralisch einzuseifen, aber solange keine entsprechenden Strafrechtsartikel im Strafgesetzbuch der BRD existieren, können Verstöße in der BRD auch nicht bestraft werden. Selbstverständlich könnte der Gesetzgeber aus internationalem Völkerstrafrecht und Verfassungsrecht deutsches Strafrecht machen. Das Grundgesetz fordert den den Gesetzgeber sogar dazu auf. Nur welcher Moralsalbaderer will das, wenn die BRD selbst zu dem Block gehört, der die meisten Angriffskriege führt oder unterstützt? Deutsches Strafrecht kann dummer Weise nicht nur für Russen oder sogenannte "Rußlandversteher" geschrieben werden, denn dann wird aus Recht die Willkür des NS-Abschaums.

Völkerrechtlich sind Waffenlieferungen in Kriegsgebiete grundsätzlich verboten. Ein Selbstverteidigungsrecht steht nur dem angegriffenen Staat zu. Verteidigungsbündnisse kennt das Völkerrecht nicht. Wer in einen Krieg einsteigt, ohne angegriffen worden zu sein, beginnt selbst einen Angriffskrieg. Alles Lehren, um zu verhindern, daß aus einem Krieg ein Weltkrieg wird.

Der einzige Paragraph, durch den "Volksvertreter" sogenanntes Völkerrecht im deutschen Strafrecht berücksichtigt haben, ist Paragraph 80a des Strafgesetzbuches: "Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Dieser Paragraph betrifft de facto nur Menschen, die auf der "falschen Seite" stehen und "zum Verbrechen der Aggression aufstacheln". Unternehmen, die in/für kriegführende Staaten arbeiten, selbst wer Waffen in Kriegs- und Krisengebiete liefert, kann vor einem deutschen Gericht nicht belangt werden.

Auch wenn Moralbindenträger das Volk mit ihrer Moral zukotzen, um die Natoosterweiterung nicht scheitern zu lassen, das angeblich universell geltende Völkerrecht wird von der BRD praktisch nicht implementiert. Aus guten Gründen, die die moralische Weltelite führt praktisch ständig Krieg.

Der internationale Willkürgerichtshof

Der internationale Strafgerichtshof ist ein Willkürgerichtshof, durch den die USA und Verbündete nicht nur ihre informations- und waffentechnische, sondern auch ihre "moralische" Überlegenheit zur Schau stellen können. Schon mal einen Amerikaner, Israeli, Briten, Franzosen, Saudi oder Deutschen vor dem internationalen "Strafgerichtshof" gesehen? Besonders deutlich haben US-Außenminister Pompejo und US-Sicherheitsberater John Bolten ihre moralische Überlegenheit markiert, und jedem, insbesondere dem internationalen Willkürgerichtshof selbst und dessen Richtern, mit Sanktionen gedroht, falls US-Bürger oder deren Verbündete zur Anklage gebracht werden. Und die beiden haben nicht nur gedroht. Dem Gericht wurde die Zuständigkeit für die moralische Weltelite entzogen und zu den ersten Sanktionsopfern zählte eine Richterin, die die "falschen" ins Visier genommen hatte.

Die US-Demokraten stellen ihre moralische Überlegenheit intelligenter zur Schau, indem sie den internationalen Willkürgerichtshof wieder loben. Schließlich wird das internationale Willkürrecht in der hybriden Kriegsführung erneut gebraucht, damit Informationskrieger im schwarz-rot-grünen Pippi Langstrumpf-Format ihre völkerrechtliche "Kompetenz" austoben können. Das heißt aber keineswegs, das nicht weiterhin gilt: Niemand bringt einen US-Bürger oder deren Verbündete vor den internationalen Willkürgerichtshof. Man kann mit Drohungen auch intelligenter arbeiten als die primitiven Populismus-Fürsten Pompejo oder Bolten. Nur wer nicht ganz dicht ist oder unter Größenwahn leidet, beginnt als erstes damit, ausgerechnet das Gericht zu bedrohen. Normalerweise bedroht oder eliminiert man als erstes die Zeugen. Weil es einfacher ist, und selbst das geschieht eher nicht in aller Öffentlichkeit. Mit den US-Demokraten ist "Gott sei dank" wieder die Normalität des Clinton-Mobs zurückgekehrt, denn unter den Republikanern ginge den gelb-grün-schwarz-roten Enddarmbewohnern auch ohne den "deutschen" Trump ganz schnell die heiße Luft aus.

Noch schöner wird die "Allgemeingültigkeit internationaler Normen" ad absurdum geführt, betrachtet man den internationalen Terror der "moralischen Weltelite". Saddam Hussein wurde nicht an den internationalen Strafgerichtshof ausgeliefert, sondern zusammen mit "Chemiewaffen-Ali" im Irak rechtsstaatlich endgelöst. Zwei Zeugen weniger gegen die, die mit Intelligenz und Massenvernichtungswaffen im Krieg gegen die Kurden sowie den Iran geholfen haben. Islamistische Terroristen wurden zwar als Kriegsgrund für mehrere Kriege herangezogen und durften sogar als Begründung für den ersten Kriegseinsatz der Nato aufgrund der sogenannten "Beistandverpflichtung" herhalten, nur welcher Islamist wurde vor den internationalen Strafgerichtshof gestellt? Bush II. hat in rücksichtsloser US-Dimension abschlachten sowie Guantanamo und weitere Foltergefängnisse einrichten lassen. Der schwarze Killer Obama hat zwar sein Wahlversprechen nicht gehalten, Guantanamo wieder zu schließen, aber dafür etwas gehalten, was er nicht versprochen hatte: Die Gefangennahme durch weit extensivere Liquidationsprogramme zu ersetzen. Auch alle Versuche der moralischen Weltelite, Regierungschefs, Regierungsmitglieder oder deren Familien zu töten, sind voll völkerrechtswidrig. Völkerrechtlich genießen Regierungsmitglieder unabhängig von der Staatsform die gleiche Immunität wie Selenskyj und alle, die zu ihm reisen. Die moralische Weltelite ist immun gegen Völkerrecht. Es dient ihr nur als Werkzeug der hybriden Kriegführung, um dem eigenen Terror einen moralischen Anstrich zu verleihen. Das Völkerrecht ist stets Mittel zum Zweck.

Realpolitik statt internationales Völkerunrecht

Realpolitiker interessieren sich nicht dafür, wer einen Krieg angefangen hat, sondern warum er entstanden ist, denn Realpolitiker arbeiten nicht zum Nutzen fremder Mächte, sondern zum eigenen Nutzen. Daher ist es das Kennzeichen von Realpolitikern, zu verstehen, wann es Zeit ist, Frieden zu schließen, weil Krieg sonst zu teuer wird. Krieg oder Frieden ist eine Kosten-Nutzen Abwägung. Der letzte deutsche Politiker und Reichsgründer, der wußte, wie man mit Krieg oder Frieden spielt, ist 125 Jahre tot und hat Staaten als das behandelt, was sie sind: Machthungrige Gebilde. Daher und weil er Krieg als Mittel der Diplomatie stets wohldosiert eingesetzt hat, war er der erfolgreichste unter den Machthungrigen seiner Zeit. Ohne Rücksicht auf Verluste ideologischen Phantasien anzuhängen und Kriege bis zum "Sieg" führen zu wollen, ist das Rezept hirntoter Desaster-Experten. Daneben ist es völlig sinnlos, sich an einzelnen Personen zu verbeißen, denn die Politik folgt den Bedürfnissen von Staaten. Egal wer in Rußland oder der Ukraine regiert, Rußland ist für Europa in jeder Beziehung viel wichtiger als die Ukraine. Was Europa durch die Ukraine als Natomitglied vielleicht gewinnen könnte, steht in keinem Verhältnis zu dem, was Europa gerade verliert. Und erst recht nicht zu dem, sollten sich die "Antiterror-Operationen" Poroschenkos erneut ausweiten. Bürgerkrieg herrscht in der Ukraine schon seit 8 Jahren, und der sah auf beiden Seiten gleich aus. Nur die Ausrüster unterschieden sich.

Putschgerüchte

Was ist davon zu halten, wenn das Bundessicherheitshauptamt in der Lügenblase Putschgerüchte verbreitet? Kein Putsch, ohne daß entweder die Sicherheitsapparate oder das Militär mitspielen. Und zwar nicht irgendwelche Exbullen oder Exsoldaten, sondern die, die die Zügel der Macht in der Hand halten. Einen Putsch müßten die Führungsoffiziere des Bundessicherheitshauptamtes schon selber machen. In diesem Milieu findet man auch die einzigen Staatsgefährder, die dem Staat abseits der Phantasie beschränkter Schwachköpfe und sogenannter "Generalbundesanwälte" wirklich gefährlich werden können. Ansonsten kann nur ein Volksaufstand wie zB. in der DDR einen Unrechtsstaat wegfegen. Dann ist es aber kein Putsch, sondern ein Umsturz.

Systeme, in denen die Mitte seit Jahrzehnten nur verscheißert wird, stets mehr arbeiten soll, aber trotzdem absteigt, werden natürlich instabil. Neuer Sonderpreis: Natoosterweiterung, der Schauspieler im olivgrünen Unterhemd und Sanktionsterror, der neben der russischen vor allem die eigene Bevölkerung trifft. Erlebt die russische Bevölkerung überhaupt eine Preisexplosion, oder ißt und heizt man in Rußland zum alten Preis und erzielt dank der Sanktionen im globalen Energiegeschäft sogar Rekordeinnahmen?

Demokratie: Die Verteilung der Zügel der Macht

Was macht die Polizei der BRD demokratisch? Ganz einfach: Mit dem, was sich sicherheitspolitische Triebtäter in der BamS verbal runterholen, können sich Polizeichefs den Hintern wischen. Außer im Bundessicherheitshauptamt gibt es auch nicht den einen Polizeichef an der Spitze, sondern viele kleine Polizeichefs, die alle nur in ihrem lokalen Gebiet die Kommandogewalt haben. Die Polizeichefs sind nicht sicherheitspolitischen Triebtätern oder irgendwelchen Partei(unter)führern verpflichtet, sondern allein dem Grundgesetz und weiteren Gesetzbüchern, in der Hauptsache dem Strafrecht. Die Ausrichtung der Polizei auf sicherheitspolitische Triebtäter ist Demokratieabbau der übelsten Sorte.

Innenminister, die sich als sicherheitspolitische Triebtäter outen und glauben, sie wären Oberbulle, sind meist gar keine Polizisten, sondern Studienräte oder sonstwas. Bisher waren Uniformträger in politischen Ämtern auch nicht erwünscht, denn der demokratische Prozeß läuft eigentlich so: Die Polizei macht ihren Job nicht nach Partei- sondern Gesetzbuch und den Fällen, die reinkommen. Wenn die Polizei Schwierigkeiten hat, geht sie zu ihrem Innenminister, der Haushaltsmittel bereitstellt oder gegebenenfalls dem Parlament ein neues Gesetz vorlegt, um das Probleme zu lösen. Läuft der Prozeß umgekehrt, und der Innenminister gibt aus Partei-taktischen Gründen der Polizei die Aufgaben vor, hat man es mit einem sicherheitspolitischen Triebtäter zu tun.

Daß keine Uniformträger, sondern ganz normale Zivilisten die wahren Experten für Polizei und Armee sind, wird in der Lügenblase zunehmend in Frage gestellt. Sogar sogenannte "FemistInnen" stören sich schon daran, daß der Bundesverteidigungsminister lange Haare hat, sich die Fingernägel lackiert und hochhackige Schuhe trägt. In der Demokratie kann jeder Experte sein. Wahre Experten haben auch an der Spitze von Polizei oder Armee stets die Interessen und das Wohl des gesamten deutschen Volkes im Blick.

Uniformträger als angebliche Vollprofis an die Spitze der Exekutive zu stellen, war noch nie eine gute Idee. An der Spitze haben diese Vollprofis stets in erster Linie die Macht ihrer Organisation und sich selbst gefördert und das deutsche Volk den Locus runtergespült. Daher sind Polizeichefs oder Generäle das Allerletzte, was Demokraten an der Spitze von Polizei und Armee sehen möchten. Eine Bullenfiedel mit "neuen Ideen" ist im deutschen Bundestag gemessen am Bevölkerungsanteil mehr als ausreichend, um die Polizei zu repräsentieren.

Die Zügel der Macht sollten in der Demokratie so verteilt sein, daß niemand auf die Idee kommen kann, alle Zügel an sich zu reißen. Insbesondere die Putsch-Gerüchteverbreiter aus dem Bundessicherheitshauptamt sind wesentlich zentralistischer organisiert als die Polizeien der Länder. Die Putsch-Gerüchteverbreiter nutzen auch jeden "Putschversuch" oder sogenannten "staatsgefährdenden" Anschlag, um ihre Macht weiter auszubauen. Die Putsch-Gerüchteverbreiter gehören zu den Organisationen, ohne die in der BRD kein Putsch stattfinden kann.

Ob gelb, ob grün, ob rot, ob braun, stets die Bürger in die Röhre schaun!

Stand: 31.12.22